Trotz Strafreduzierung – LASK geht in die dritte Instanz

Quelle: volksblatt.at
Der Verein teilte in einer Aussendung mit, dass die Entscheidung des Protestkomitees „vonseiten des LASK nicht angenommen werden kann. Der Verein wird daher von seinem Recht auf Anrufung des Ständigen Neutralen Schiedsgerichts Gebrauch machen“, hieß es. „Auch das Protestkomitee hat den grundlegenden Fehler des erstinstanzlichen Senates 1, der in die laufende Meisterschaft der heurigen Tipico Bundesliga eingegriffen hatte, nicht korrigiert“, führte der LASK als eine Begründung an. Offene Frage nach Saisonende Der LASK selbst sei es, den durch das laufende Verfahren die “größte Unsicherheit hinsichtlich Belegung eines konkreten internationalen Startplatzes“ treffe. „Die dadurch bedingten Schwierigkeiten bezüglich der Planung der nächsten…