Entschärfung der Maskenpflicht in OÖ!


LINZ. Land OÖ rückt ab Freitag, 28. August von der strengeren Maskenpflicht ab. Es gelten dann Bundesvorgaben!

Ab Freitag 28. August gilt die Maskenpflicht wie folgt:

  • Öffentliche Verkehrsmittel & Taxis
  • In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
  • In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
  • In Bankfilialen
  • In Postfilialen sowie bei Postpartnern.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
  • Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
  • In Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kundenfrequenz bzw. Parteienverkehr und wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.)

Link:
Land OÖ

Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at

Folge uns in den sozialen Netzwerken
instagram facebook twitteryoutubeyoutube