Demo-Verbot des Bürgermeisters beim Klimastreik war rechtswidrig


Den Protestmarsch über die Nibelungenbrücke hatte der Bürgermeister den Fridays for Future beim Klimastreik am 25. September untersagt. Während weltweit Hunderttausende Jugendliche protestierend durch ihre Städte marschiert sind, mussten die TeilnehmerInnen der Linzer Kundgebung auf Anordnung des Stadtchefs auf dem Hauptlatz verharren. Dass die Untersagung der mobilen Kundgebung unzulässig war, hat nun das Landesverwaltungsgericht festgestellt. „Ich erwarte mir, dass sich der Bürgermeister künftig an die rechtlichen Vorgaben hält und sich nicht über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzt“, betont Helge Langer, Klubobmann der Grünen Linz.

Mit Verweis auf die Corona-Pandemie hatte Bürgermeister Luger entschieden, dass die TeilnehmerInnen anlässlich des weltweiten Klimastreiks am 25. September nicht wie geplant vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und wieder zurück marschieren durften. Dagegen hatten die Fridays-For-Future-AktivistInnen Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht eingebracht und nun Recht erhalten. Konkret kommen die JuristInnen zu dem Schluss, dass die geplante mobile Kundgebung aufgrund der COVID-19-Maßnahmenverordnung rechtlich gedeckt war. „Die Vorschreibung von Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes durch den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde erfolgte daher in rechtswidriger Weise“, so das Landesverwaltungsgericht.

„Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist eines der höchsten Güter in einer demokratischen Gesellschaft, das es unbedingt zu schützen gilt. Auch wenn sich die Meinung von AktivistInnen vielleicht nicht immer mit seinen eigenen Vorstellungen deckt, hat der Bürgermeister gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu handeln. Alles andere ist nicht zu akzeptieren“, so Langer abschließend.

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