3. Lockdown ab Mitternacht!


Erneuter Lockdown (Nummer 3) von 26.12.2020 bis 17.1.2021. Während dieser Zeit gelten folgende Regeln:

Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr!

Wichtige Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
  • Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Handel und Dienstleistungen:

Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc..
Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr
Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad -Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.)

Sport:

Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), Abstand von mindestens 1 Meter, 10 m2-Regel.
Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2 -Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS -Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; regional weitere Maßnahmen möglich .

Gastronomie und Beherbergung:

Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.

Bildung:

Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.

Kultur:

Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive werden geschlossen.

Freizeit:

Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben geschlossen.

Von 15. bis 17.1.2021 finden kostenlose, bevölkerungsweite Testungen in allen Bundesländern statt.

Von 18. bis 24.1.2021 erste Öffnungsschritte für all jene, die ein negatives Testergebnis vorweisen können:

Öffnungsschritte mit Vorgaben für:

  • Schulen
  • Handel und Dienstleistungsbetriebe
  • Gastro und Tourismus
  • Kultur und Sport

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