Heizkostenzuschuss 2021


Anträge für den Heizkostenzuschuss können noch bis zum 23. April an den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden. Um längere Wartezeiten und größere Menschenansammlungen zu vermeiden, ist eine persönliche Antragstellung auf Grund der Covid 19-Einschränkungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung im BürgerInnen-Service im Neuen Rathaus möglich. Diese ist unter der Telefonnummer +43 732 7070 oder über das Online-Reservierungssystem unter www.linz.at zu vereinbaren.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuschüsse werden geprüft. Antragsberechtigt sind HauptmieterInnen, deren Haushaltsangehörige oder Personen, die für die Heizkosten aufkommen. Der Antrag muss von allen Haushaltsmitgliedern mit eigenem Einkommen unterschrieben werden. Weiters ist ein Lichtbildausweis des/der AntragtellerIn nötig.

Die Auszahlung erfolgt laufend. Die erforderlichen Unterlagen (Originale) werden nach Antragstellung sofort wieder retourniert.

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