Schobesberger: Behördliches Nachspiel für Baumfällungen


Für Naturschutz zuständige Stadträtin kündigt Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens an

Die Fällung der Bäume rund um den Sportplatz der Pädagogischen Hochschule (PH) am Freinberg ist ohne naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgt. Laut Paragraph 5 des OÖ Naturschutzgesetzes hätte es für die Rodung eine naturschutzrechtliche Bewilligung gebraucht, die aber nicht beantragt worden ist. Als Konsequenz kündigt die für Naturschutz zuständige Stadträtin Eva Schobesberger die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens an. „Es ist für mich unverständlich, dass man in Zeiten der Klimakrise derart unverantwortlich mit unserer Natur umgeht“, so Schobesberger.

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Berechtigte Empörung hat die Fällung der Bäume bei der PH bei vielen AnrainerInnen ausgelöst, die heute auch gegen diesen fahrlässigen Umgang mit der Natur demonstrieren. Dem Naturschutzgesetz zufolge hätte für die Rodung eine Bewilligung eingeholt werden müssen. Ob dieses Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig gewesen wäre, ist dabei äußerst fraglich. Aufgrund der fehlenden Bewilligung wird nun ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. „Gerade in der Klimakrise brauchen wir jeden Baum als natürliche Klimaanalage besonders dringend. Dass man sich hier nicht an gesetzliche Vorgaben hält, sondern vollendete Tatsachen schafft, ist so nicht zu akzeptieren. Dass hier auch im Wirkungsbereich der Diözese keine höhere Sensibilität für die Natur und unser Stadtgrün herrscht, ist enttäuschend“, betont Schobesberger.

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