Alkoholverbot Volksgarten und Schillerpark gilt ab morgen!


LINZ. Die Verordnungen für das Alkoholverbot im Volksgarten und Schillerpark wurden veröffentlicht!

Das Alkverbot für Volksgarten und Schillerpark tritt nach der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft.

Der Konsum von alkoholischen Getränken wird mit Geldstrafe bis € 218,- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft!

Hier die Pläne der Parks mit den Sperrzonen:

Alkoholverbotsverordnung

§1
(1) Innerhalb der in der Planbeilage zu dieser Verordnung gekennzeichneten rot schraffierten Fläche im Bereich des Schillerparks (im Folgenden: Alkoholverbotsbereich) ist der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen verboten.
(2) Dem Konsumieren ist ein Verhalten gleichzusetzen, bei dem alkoholische Getränke mitgeführt werden und auf Grund der gesamten äußeren Umstände darauf geschlossen werden kann, dass eine Konsumation im Alkoholverbotsbereich stattfindet oder unmittelbar bevorsteht, wie das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke oder das Setzen sonstiger der eigentlichen Konsumation dienenden Vorberei- tungshandlungen im Alkoholverbotsbereich.

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