Unrichtige Straßenbeschilderung nach §§ 51, 52 StVO.
Quelle: schauauf.linz.at
Sehr geehrte Dame bzw. Sehr geehrter Herr! Hiermit melde ich, Ing. Dipl.-Ing. (FH) Elhar Muminovic, eine zu Unrechte Beschilderung der Straßenabschnitte in der Schörgenhubstraße, nächst Pritzstraße...
Sehr geehrte Dame bzw. Sehr geehrter Herr! Hiermit melde ich, Ing. Dipl.-Ing. (FH) Elhar Muminovic, eine zu Unrechte Beschilderung der Straßenabschnitte in der Schörgenhubstraße, nächst Pritzstraße...