Wirtschaftshilfen für den Lockdown


Aktuelle Entwicklungen, Maßnahmen und Unterstützungen

Härtefallfonds

Voraussetzungen und Höhe:
– Mindestens 40 % Umsatzrückgang bzw laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden
– Ersatzrate: 80 % des „Nettoeinkommensentgangs“ zzgl EUR 100
– Zeitraum: November 2021 bis März 2022
– Maximaler Betrag: EUR 2.000, Mindestbetrag: EUR 600

Beantragung voraussichtlich ab Mitte Dezember direkt über die WKO durch den Unternehmer. Handy Signatur erforderlich!

Ausfallsbonus

Voraussetzungen und Höhe:
– mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
– Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
– Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
– Zeitraum: November 2021 bis März 2022

Beantragung ab 16. Dezember 2021 via Finanzonline durch Unternehmer oder Steuerberater.

Verlustersatz

Voraussetzungen und Höhe:
1. Verlängerter Verlustersatz bis Ende 2021
– mindestens 50 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
– Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
– Zeitraum: Juli – Dezember 2021
– Beantragung des gesamten Verlustersatzes ab 1.1.2022

2. Verlängerter Verlustersatz bis März 2022
– mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
– Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
– Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
– Beantragung ab Anfang 2022

Kurzarbeit Phase 5

– Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter
– In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent
– Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht.

Für Betriebe die aufgrund der “Lockdown-Verordnung” geschlossen werden müssen, wird es die Möglichkeit einer rückwirkenden Antragstellung geben!

ACHTUNG: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

HINWEIS: Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen!

Links:
wko.at/service/corona
wko.at/COV-Newsletter

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BIS ZUMINDEST 17.12.

Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at

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