Geschäfte öffnen mit Sondererlaubnis einmalig am Sonntag

Quelle: volksblatt.at
Die heimischen Händler dürfen aufgrund einer Ausnahmeregelung erstmals am Sonntag (19. Dezember) öffnen. Die einmalige Sonderregelung gilt aber nicht für Supermärkte und Drogerien. Aufgrund des Lockdowns ist der stationäre Handel heuer um drei Einkaufssamstage im Advent und den traditionell starken Marienfeiertag umgefallen. Der offene Sonntag vor Weihnachten wird aber nur einen Bruchteil des Lockdown- Umsatzausfalls ausgleichen können. Handelsforscher der Uni Linz rechnen mit einem Zusatzumsatz von 150 Mio. Euro. Der Umsatz am verkaufsoffenen Sonntag ist laut Schätzungen mit einem Freitag, aber nicht mit einem Samstag in der Adventzeit vergleichbar. Beschäftigte, die sich freiwillig für diesen Tag melden, verdienen das Doppelte…