Kranke Menschen sollen zahlen?


LINZ. Niedermoser will Stichbefreiung auf Kosten des Antragstellers!

Experten melden bereits Zweifel an und viele Verfassungsrechtler sehen heikle Brocken am Weg zum geplanten Zwangsstich. Zahlreiche Mediziner sehen auch keinen Grund für die Einführung einer Pflicht zum Stich.

Derweilen verfolgen Politik und Ärztekammer aber offensichtlich eine harte Linie. Unabhängig vom altersabhängigen individuellen Nutzen-Risiko-Verhältnis soll mit nur wenigen gesundheitlichen Ausnahmen jeder per Zwang den Oberarm frei machen.

Der OÖ-Ärztekammer-Präsident sieht im vielleicht sogar verfassungswidrigen Zwang nun in einer – eher unscheinbaren – Presseaussendung lobend “ein Vorzeigeprojekt für Europa”. Und im Text wird es dann noch weitaus kurioser!

Die Ärztekammer bekommt nun den Auftrag, Ärzte zu stellen, die diese Impfbefreiungen ausstellen. „Diese Ärzte können aber nur aus sehr wenigen Fachrichtungen kommen“, sagt Dr. Niedermoser. Zusätzlich hält er fest: „Eine Impfbefreiung ist ein Gutachten, das ein Arzt nur nach entsprechenden Untersuchungen ausstellen kann.“ Die Ausstellung von solchen Impfbefreiungen darf aber nicht die Finanzen der Allgemeinheit belasten. Daher fordert Dr. Niedermoser ganz klar: „Die Ausstellung muss auf Kosten des Antragsstellers gehen.“

Ärztekammer OÖ, 17.1.2022 – siehe Screenshot!

Im Klartext: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen – also etwa Kranke – nicht zur Impfung dürfen, sollen augenscheinlich für die Befreiung vom Stich eine Zahlung leisten um an das benötigte Gutachten zu kommen.

Warum nun ein Krankenversicherter ein Gutachten zur Befreiung von der für ihn dann ja gesundheitsgefährdenden Behandlung extra zahlen soll, bleibt leider offen. Zumal ja jeder Versicherte – völlig legitim – in unserem Gesundheitssystem auf die Finanzkraft der Allgemeinheit zählt. In Österreich gibt es immerhin ein System der Pflichtversicherung.

aekooe.at/ihre-kammer/presse/ – 18.1.2022

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