Kocher/Rauch: Dienstfreistellung für Risikogruppen wird bis Jahresende verlängert


Verordnung des Arbeits- und Gesundheitsministeriums gilt aufgrund anhaltenden Infektionsrisikos für Risikogruppen am Arbeitsplatz bis 31. Dezember 2022.

Für Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt seit August eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer verpflichtenden Absonderung. Die zugrunde liegende COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung sieht demnach vor, dass positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen unter gewissen Voraussetzungen arbeiten gehen dürfen – sofern sie keine Symptome haben. Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen auch weiterhin bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, verlängern Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheit- und Sozialminister Johannes Rauch den Schutz von vulnerablen Gruppen. Die sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis 31. Dezember 2022 verlängert.

„Im Herbst und Winter steigt das allgemeine Infektionsrisiko. Mit einer Corona-Schutzimpfung und einem aufrechten Impfstatus sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut vor schweren Verläufen geschützt. Das gilt jedoch nicht für Angehörige von Risikogruppen, die trotz Impfung schwere Verläufe fürchten müssen oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Um diese vulnerablen Gruppen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, verlängern wir die Risikofreistellung bis Ende des Jahres“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Der Schutz von Risikopersonen muss stets unser gemeinsames Ziel als Gesellschaft sein. Mit der Corona-Schutzimpfung und den niederschwellig verfügbaren COVID-19-Medikamenten stehen uns effektive Werkzeuge zur Verfügung, um sich selbst, aber auch seine Mitmenschen zu schützen. Zusätzlich gelten in vulnerablen Settings wie z.B. in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen nach wie vor eine Maskenpflicht und die 3-G-Regel. Aber auch am Arbeitsplatz muss der Schutz von vulnerablen Personen höchste Priorität haben. Niemand, der ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hat oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss die Sorge haben, sich am Arbeitsplatz einer hohen Gefahr aussetzen zu müssen. Diesen zusätzlichen Schutz ermöglichen wir auch weiterhin mit der Verlängerung der Risikogruppenfreistellung bis Ende des Jahres“, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Die aktuell gültige Verordnung basiert auf einer im Juni beschlossenen gesetzlichen Regelung für Risikogruppen. Zuletzt wurde sie nach der Einführung der Verkehrsbeschränkungen wieder reaktiviert. Die Dienstfreistellung kommt nur im äußersten Fall zur Anwendung und dient als Schutz für Personen, die durch Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko durch eine Covid-19-Erkrankung fürchten müssen. Dort, wo die berufliche Tätigkeit im Homeoffice erledigt werden kann und eine Arbeitsplatzumgestaltung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich ist, kann der Tätigkeit weiterhin nachgegangen werden. Die Kosten für die Freistellung werden dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu 100 Prozent ersetzt.

„Unternehmerinnen und Unternehmer haben während der Pandemie bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um das Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz zu verhindern, doch diese Maßnahmen können nicht in allen Tätigkeitsfeldern umgesetzt werden. Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist mir als Arbeitsminister besonders wichtig. Gerade jetzt, da ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, ist es wichtig, die Dienstfreistellung für Risikogruppen weiterhin zu ermöglichen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher abschließend.

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