OÖVP und FPÖ kündigen mehrere Landtagsinitiativen an


„Unser Land, unsere Regeln! Wer das österreichische Recht missachtet, hat sein Aufenthaltsrecht verspielt“, sind sich OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr einig und bringen daher im kommenden Landtag vier Anträge ein, welche die Sicherheit der Bevölkerung spürbar verbessern sollen.

Schärferes Vorgehen gegen straffällige Nicht-Österreicher
Zum einen fordern die beiden Klubobmänner entschlossenes Vorgehen gegen straffällige Nicht-Österreicher. Denn der Fall des irakischen Amokläufers aus Linz Anfang Jänner zeigte erneut Lücken im System des Fremdenrechts auf. Obwohl er niemals Asylstatus erhielt und mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde, konnte sich der Iraker seit 2011 durchgehend in Österreich aufhalten. “Wenn Nicht-Österreicher offensichtlich gegen grundlegende Pfeiler unserer Rechtsordnung, insbesondere unseres Strafrechts verstoßen, müssen sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Neue rechtliche Grundlagen, die das sicherstellen, sind unumgänglich”, fordern Mahr und Dörfel.

Untersuchungshaft für Schwerverbrecher
Der Verfassungsgerichtshof hat am 1. Dezember 2022 die Bestimmung der österreichischen Strafprozessordnung aufgehoben, welche eine verpflichtende Untersuchungshaft bei Verbrechen mit einer Strafandrohung von über zehn Jahren vorsah. Mahr und Dörfel betonen beide: “Mutmaßliche Mörder und Vergewaltiger sollen nicht frei umherlaufen dürfen. Denn das gefährdet die Sicherheit in unserem Land. Wir fordern daher vom Bund, eine rasche Neuregelung dieser Bestimmung zu schaffen, bei der auch die Einwände des VfGH berücksichtigt werden.”

Konsequenzen auch für junge Gewaltverbrecher
Auch eine Betrachtung der jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit Jugendkriminalität zeigt, dass es Jugendliche gibt, denen die Orientierung zu einem gewaltfreien Zusammenleben fehlt. Jugendliche unter 14 Jahren sind nach aktueller Rechtslage nicht strafbar, auch wenn sie Serientäter sind. „Wenn Gewalttaten begangen werden, muss der Justiz die Möglichkeit gegeben werden, strafrechtlich Konsequenzen zu setzen. Es kann nicht sein, dass Gewalttäter ungeschoren davonkommen, obwohl sie die Tat absichtlich begangen haben und wissen, dass sie das nicht dürfen”, begründen Dörfel und Mahr einen weiteren Antrag.

Demonstrationsrecht anpassen
Bei Gesprächen mit der Polizei und den Behörden wurde klar, dass ein Handlungsbedarf im Hinblick auf eine zeitgemäße Ausgestaltung des Demonstrationsrechts besteht. Mit wenigen gesetzlichen Anpassungen und Klarstellungen für die Auslegung unklarer Rechtsvorschriften könnte die Arbeit für Behörden und Sicherheitskräfte nachhaltig erleichtern werden. „Gewaltanwendung, mutwillige Sachbeschädigung oder das mutwillige Blockieren von Infrastruktur, etwa durch extreme Klimaaktivisten, sind in einer friedvollen Gesellschaft nicht akzeptabel”, fordern Dörfel und Mahr, die rechtlichen Grundlagen an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.

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