Für wen gilt eigentlich die Plakatierungsverordnung?


LINZ. Am 12.9.2023 trat eigentlich die neue Plakatierungsverordnung der Landespolizeidirektion Oberösterreich für die Stadt Linz in Kraft.

Bereits 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof die damals geltende Plakatierungsverordnung aufgehoben. Seit September 2023 gilt nun eine neue Verordnung. Kernpunkt sind Plakatflächen an 30 Standorten, wo legal mittels Plakat oder kleineren bedruckten Werbeflyern geworben werden darf.

Wichtig: Das Plakatieren im öffentlichen Raum wurde mit der Verordnung auf diese Standorte beschränkt.

Konkret: Überall anders ist Plakatieren somit verboten!

“Ich bin überzeugt, dass die 30 Flächen gut angenommen werden und einen Mehrwert für die Stadt Linz als Kulturstandort darstellen“ betonte damals Liegenschaftsreferent Stadtrat Dietmar Prammer (SPÖ).

Dieses Verbot scheint in Linz aber – wie so viele andere Dinge – einfach nicht kontrolliert zu werden.

Nun wird auch für das Pflasterspektakel plakatiert. Leider aber an Stellen, die nicht in der Liste der 30 legalen Standorte verzeichnet sind. Legale Plakatflächen wären übrigens sehr leicht am entsprechenden Schild auszumachen.