Rituale jenseits und außerhalb der Kirche
Quelle: volksblatt.at
„Um nicht den Eindruck zu erwecken, es handle sich um kirchliche Feiern, ist die Überlassung von Kirchen oder Kapellen an freie Ritualbegleiter/innen nicht zulässig“, heißt es im aktuellen Diözesanblatt. Es sei zwar kein Massenphäomen, aber solche Anfragen würden vorkommen und deshalb diese Klarstellung, heißt es aus der Diözese Linz. Grundsätzlich müsse sowieso jede Nutzung der Kirche — etwa auch für Konzerte oder Filmaufnahmen — durch den Pfarrer genehmigt werden. Bischofsvikar Wilhelm Vieböck – er ist im diözesanen Prozess „Zukunftsweg“ Themenpate für „Liturgie“ – erklärt, dass die kirchlichen Amtsträger kein Monopol mehr auf die Gestaltung von Taufen, Hochzeiten oder Begräbnissen haben.…
„Um nicht den Eindruck zu erwecken, es handle sich um kirchliche Feiern, ist die Überlassung von Kirchen oder Kapellen an freie Ritualbegleiter/innen nicht zulässig“, heißt es im aktuellen Diözesanblatt. Es sei zwar kein Massenphäomen, aber solche Anfragen würden vorkommen und deshalb diese Klarstellung, heißt es aus der Diözese Linz. Grundsätzlich müsse sowieso jede Nutzung der Kirche — etwa auch für Konzerte oder Filmaufnahmen — durch den Pfarrer genehmigt werden. Bischofsvikar Wilhelm Vieböck – er ist im diözesanen Prozess „Zukunftsweg“ Themenpate für „Liturgie“ – erklärt, dass die kirchlichen Amtsträger kein Monopol mehr auf die Gestaltung von Taufen, Hochzeiten oder Begräbnissen haben.…