AK widerspricht Experten: Auslandsreise hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Quelle: volksblatt.at
Nachdem die Reisebeschränkungen für einen Großteil der EU-Länder gefallen sind, stehen den Österreichern auch Auslandsreisen wieder frei. Entgegen der Meinung anderer Arbeitsrechtsexperten vertritt die Arbeiterkammer (AK) die Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann. „Es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn man auf Urlaub fährt“, sagte AK-Wien- Direktor Christoph Klein am Donnerstag laut einer Aussendung. Coronavirus: Arbeitsrechtler raten zu Vorsicht bei Auslandsreisen Zwar dürfen Österreicher jetzt wieder in viele Länder weitgehend unbeschränkt reisen, doch wer sich im Auslandsurlaub mit dem Coronavirus infiziert... Die Beschäftigten müssen dem Unternehmen auch nicht bekannt geben, wohin sie auf Urlaub fahren. „Beschäftigte…
Nachdem die Reisebeschränkungen für einen Großteil der EU-Länder gefallen sind, stehen den Österreichern auch Auslandsreisen wieder frei. Entgegen der Meinung anderer Arbeitsrechtsexperten vertritt die Arbeiterkammer (AK) die Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann. „Es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn man auf Urlaub fährt“, sagte AK-Wien- Direktor Christoph Klein am Donnerstag laut einer Aussendung. Coronavirus: Arbeitsrechtler raten zu Vorsicht bei Auslandsreisen Zwar dürfen Österreicher jetzt wieder in viele Länder weitgehend unbeschränkt reisen, doch wer sich im Auslandsurlaub mit dem Coronavirus infiziert... Die Beschäftigten müssen dem Unternehmen auch nicht bekannt geben, wohin sie auf Urlaub fahren. „Beschäftigte…