Schuldspruch für Soldat nach Schussunfall
Quelle: ooe.orf.at
Ein Berufssoldat, der irrtümlich einen Bekannten angeschossen haben soll, ist am Donnerstag in Linz nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah „eine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit der Waffe“.
Ein Berufssoldat, der irrtümlich einen Bekannten angeschossen haben soll, ist am Donnerstag in Linz nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah „eine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit der Waffe“.