Fremdverschulden bei tödlichem Liftsturz

Quelle: ooe.orf.at
Nach dem tödlichen Sturz in einen Liftschacht in einem Mehrparteienhaus in Linz, bei dem ein 93-jähriger Ende Jänner ums Leben kam, steht laut Staatsanwaltschaft fest, dass Fremdverschulden vorliegt. Das hat ein Gutachten ergeben.