Fremdverschulden bei tödlichem Liftsturz
Quelle: ooe.orf.at
Nach dem tödlichen Sturz in einen Liftschacht in einem Mehrparteienhaus in Linz, bei dem ein 93-jähriger Ende Jänner ums Leben kam, steht laut Staatsanwaltschaft fest, dass Fremdverschulden vorliegt. Das hat ein Gutachten ergeben.
Nach dem tödlichen Sturz in einen Liftschacht in einem Mehrparteienhaus in Linz, bei dem ein 93-jähriger Ende Jänner ums Leben kam, steht laut Staatsanwaltschaft fest, dass Fremdverschulden vorliegt. Das hat ein Gutachten ergeben.