Politikum Linzer Christkindlmärkte
LINZ. Wenig wirklich Konkretes rund um Linzer Weihnachtsmärkte.
Trotz vieler politischer Statements samt Schlagzeilen in Printmedien gibt es immer noch sehr wenige Fakten zu den Linzer Christkindlmärkten aus dem Linzer Rathaus.
Nachdem in der 44. Gemeinderatssitzung am 24.9.2020 der Antrag “N14” der Grünen zur “Nutzung des Urfahraner Marktgelände für mögliche Winterveranstaltungen” mehrstimmig abgelehnt wurde, ist zumindest die Standortfrage der Linzer Weihnachtsmärkte klar. Bezüglich Örtlichkeiten bleibt alles wie es immer war.
Fix ist derzeit auch der Termin am Hauptplatz und im Volksgarten: 21. November bis 24. Dezember 2020.
Fix ist derzeit laut gültiger Rechtslage auch eine Maskenpflicht. Diese gilt auf allen Märkten auch im Freien!
Fix ist die Regelung wonach gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist.
Nicht fix ist jedoch derzeit der Konsumationszwang im Freien am Sitzplatz. Entgegen diverser Ankündigungen auf Pressekonferenzen der Regierung ist in der gesamten Rechtsvorschrift der COVID-19-Maßnahmenverordnung (Fassung vom 28.09.2020) nichts davon zu lesen.
Gastgewerbe
COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV
§ 6.
(3) Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.
(3a) In geschlossenen Räumen ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.
Wichtig für durstige Christkindlmarktbesucher: Stand heute soll es Ausschank von Alkohol geben! Vorerst ist der Punsch also gerettet!
Link:
COVID-19-Maßnahmenverordnung
Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at
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