Langer: Schluss mit dem Wahlkampfkostenexzess bei Gemeinderatswahlen
Ausgabengrenze für Linz festlegen!
Wahlkämpfe werden immer mehr zu Materialschlachten, bei denen Geld zunehmend abgeschafft zu sein scheint. Das gilt nun insbesondere für Oberösterreich, wo Schwarz-Blau auf Landesebene heuer die höchste Wahlkampfkostenobergrenze aller Bundesländer beschlossen und damit ein nie dagewesenes Wahlkampfkosten-Spektakel auf den Weg gebracht hat. Konkret dürfen 6 Millionen Euro für die kommende Landtagswahl ausgegeben werden. Das sind 5,43 Euro pro wahlberechtigter Person. Zum Vergleich: Für einen Bundeswahlkampf, der in ganz Österreich stattfindet, ist eine Höchstgrenze von 7 Millionen Euro (1,12 Euro pro Kopf) festgelegt.
Nach wie vor keine Ausgabenbeschränkung für Städte und Gemeinden
Während auf Landesebene zumindest diese viel zu hohe Kostengrenze eingeführt worden ist, fehlt auf Stadt- und Gemeindeebene weiterhin jegliche Ausgabenbeschränkung. „Das öffnet Tür und Tor für die großen Landtagsparteien, sogar diese 6-Millionen-Grenze zu umgehen und zusätzlich zu dieser exorbitant hohen Summe noch jede Menge Geld in den Linzer Wahlkampf zu pumpen. Die Folgen sind schon jetzt absehbar: Eine wahre Flut an Plakaten und Wahlgeschenken werden die Gemeinden und im Besonderen die Landeshauptstadt im kommenden Jahr überziehen“, prophezeit Landtagsabgeordneter Severin Mayr.
Vorschlag für klare und sparsame Regelung
Um dieser massiven Steuergeldverschwendung Einhalt zu gebieten, fordern die Grünen eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Gemeindeebene. Speziell für Linz als Landeshauptstadt hätte so eine Regelung besondere Relevanz. „Gerade in den aktuell herausfordernden Zeiten, wo viele Menschen in Kurzarbeit sind, um ihre Jobs bangen müssen oder ihre Arbeit bereits verloren haben, ist es mehr als unangebracht, wenn Parteien im Wahlkampf mit dem Geld der SteuerzahlerInnen um sich schmeißen“, betont Helge Langer, Klubobmann der Grünen Linz.
Konkret fordern wir daher, dass das Land eine Begrenzung der Wahlkampfkosten für die Gemeindeebene vornimmt, die sich an den sparsamen Modellen anderer Bundesländer orientiert. Eine Staffelung nach Gemeindegröße ist hierbei natürlich möglich. Unser Vorschlag würde bedeuten, dass bei Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen in Linz künftig ein Kostenrahmen von rund 200.000 Euro nicht überschritten werden sollte. Diese Beträge sollen natürlich innerhalb der 6-Millionen-Grenze auf Landesebene enthalten sein. „Das ist genug Geld, um einen effizienten und professionellen Wahlkampf führen zu können und zugleich verantwortungsvoll mit Steuergeld und somit auch gegenüber den BürgerInnen umzugehen“, ist Langer überzeugt.
Grüne thematisieren Wahlkampfkostenobergrenze im kommenden Gemeinderat
Um einen Material- und Kostenexzess in Linz zu verhindern, werden wir in der kommenden Gemeinderatssitzung (Donnerstag, 5. November) eine Resolution an das Land Oberösterreich stellen, dass das OÖ. Parteienfinanzierungsgesetz entsprechend geändert werden soll, womit eine Wahlkampfkostenobergrenze für Linz eingeführt werden kann.
„Ich hoffe, dass sich der Linzer Gemeinderat zu einem sparsamen Umgang mit Steuergeld bekennt und unsere Resolution eine Mehrheit finden wird. Wir sind jedenfalls überzeugt, dass die Menschen die wochenlangen Materialschlachten leid sind, die mittlerweile mit Wahlkämpfen einhergehen. Daher ist es uns ein Anliegen, sicherzustellen, dass der Wahlkampf im kommenden Jahr nicht völlig ausufert, sondern in einem vernünftigen Rahmen bleibt“, informiert Langer.
Offenlegung, Kontrolle und Transparenz notwendig
Neben der Einführung einer Kostenobergrenze fordern die Grünen auch eine Offenlegung und Kontrolle der tatsächlich ausgegebenen finanziellen Mittel. „Hier ist völlige Transparenz gefragt. Die BürgerInnen müssen nachvollziehen können, wie viel Geld tatsächlich für die Wahlauseinandersetzung ausgegeben worden ist“, betont Mayr. Zudem müssen bei Verstößen klare und vor allem finanziell spürbare Konsequenzen festgelegt werden. Schließlich hat die Vergangenheit gezeigt, dass Wahlkampfkostenobergrenzen bisher für manche Parteien bestenfalls unverbindliche Empfehlungen gewesen sind. Mayr: „Wir müssen klarstellen, dass ein Verstoß gegen die Kostenregelung keine Bagatelle ist. Es kann nicht sein, dass eine Überschreitung der Obergrenze als Kavaliersdelikt gesehen wird und gerade einmal ein Schulterzucken auslöst.“
Überschreitung von Wahlkampfkosten muss harte Sanktionen nach sich ziehen
Wie sehr die Wahlkampfkostenobergrenzen in der Vergangenheit ignoriert worden sind, zeigt sich an folgendem Beispiel. So hat die ÖVP im Nationalratswahlkampf 2017 knapp 13 Millionen und die FPÖ 10,7 Millionen anstatt der erlaubten Höchstgrenze von 7 Millionen Euro ausgegeben. Diese Zahlen gehen aus den im Sommer veröffentlichten Rechenschaftsberichten für das Jahr 2017 hervor. Damit dieser mehr als verschwenderische Umgang mit dem Geld der in Österreich lebenden Menschen endlich ein Ende findet, setzen wir uns daher nicht nur für volle Transparenz sondern auch für Sanktionen ein, die diesen Namen tatsächlich verdienen.
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