Mahr: Wegweisendes EuGH-Urteil ermöglicht nationales Schächtungsverbot
Schächten ist grausame Tierquälerei – umgehend auch in Österreich am Vorbild Belgiens ein solches Verbot verankern.
Als “wegweisende Entscheidung zum Schutz des Tierwohls” bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion das aktuelle Urteil (C-336/19) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Thema Schächten.
“Der EuGH hat nun unmissverständlich klargestellt, dass ein Verbot der Schlachtung ohne vorherige Betäubung nicht gegen die Grundrechte, also die Religionsfreiheit, verstößt”, führt Mahr näher aus.
Anlass der Befassung des EuGH war ein Vorabentscheidungsverfahren, da in Belgien im Jahr 2017 ein solches gesetzliches Verbot vorgenommen wurde. Mehrere muslimische Vereinigungen haben dagegen Klage erhoben. Nun aber hat der EuGH das belgische Gesetz bestätigt.
In Österreich ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung grundsätzlich verboten. Stehen dem aber “zwingende religiöse Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft entgegen (rituelle Schlachtungen)”, kann davon unter Einhaltung gewisser Voraussetzung abgegangen werden.
“Schächten ist grausame Tierquälerei. Wir fordern daher schon lange, diese barbarische Form der Schlachtung in Österreich zum Wohle unserer Tiere völlig zu unterbinden”, betont Mahr. “Bisher wurde damit argumentiert, dies würde gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Das wurde nun vom EuGH widerlegt.”
“Bei einem Verstoß gegen ein etwaiges Schächtungsverbot müssen in weiterer Folge hohe Strafen drohen. Schächtungen sind nicht mit unseren heimischen Werten vereinbar”, so Klubobmann Herwig Mahr abschließend.
Folge uns in den sozialen Netzwerken