Alkoholverbot auf Spielplätzen in Kraft!
LINZ. Neue städtische Verordnung seit heute in Kraft!
Verordnung über den Schutz der öffentlichen Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätze gilt seit heute 00:00 Uhr! Unter anderem besteht nun ein Alkoholverbot! Strafe bis zu € 218 oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen!
§ 4 Kinder- und Jugendspielplätze, Spielwiesen und Liegewiesen
(1) Kinder- und Jugendspielplätze, Spielwiesen sowie Liegewiesen der Stadt Linz werden vom Magistrat mit Tafeln als solche gekennzeichnet.
(2) Die Rasenflächen sind schonend zu behandeln.mechanische oder sonstige Einwirkungen auf die Rasenflächen, sowie Beeinträchtigungen des pflanzlichen Lebensraumes über und unter der Erde sind verboten, soweit sie nicht gärtnerischen Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen von hierzu befugten Personen dienen.
(3) Im Bereich der Kinder- und Jugendspielplätze ist der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von alkoholisierten Personen verboten.
§ 6 Strafbestimmungen
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 10 Abs. 2 VStG 1991 – Verwaltungsstrafgesetz 1991 – mit Geldstrafe bis € 218 oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen bestraft.
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Verordnung
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