Alkoholverbot in Schillerpark und Volksgarten kommt


LINZ. Stadt wird Alkoholverbot in Schillerpark und Volksgarten ab 2. Juli verordnen.

Bereits im Winter wurde im Linzer Sicherheitsausschuss vereinbart, dass die Situation in den Linzer Parkanlagen genau beobachtet und dokumentiert wird. Aufgrund der kalten Temperaturen und der Corona-Pandemie war es anfänglich über die Wintermonate hinweg weitgehend ruhig. Mit der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und den steigenden Temperaturen wurden jedoch vor allem im Schillerpark und im Volksgarten regelmäßig Missstände festgestellt, auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Anrainerinnen und Anrainern häuften sich. Wie auch die Polizei und der Linzer Ordnungsdienst bestätigen, sind die aufgetretenen Missstände regelmäßig auf massiv alkoholisierte Gruppen zurückzuführen.

Gemäß Artikel 118 Absatz 6 der österreichischen Bundesverfassung kommt dem Linzer Gemeinderat das Recht zu, eine ortspolizeiliche Verordnung zu erlassen, um bestehende, das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu beseitigen. Bürgermeister Klaus Luger, Grünanlagenreferent Vizebürgermeister Bernhard Baier sowie Sicherheitsstadtrat Michael Raml haben sich aufgrund der im Schillerpark und im Volksgarten auftretenden Missstände auf die ortspolizeiliche Verordnung eines Alkoholverbotes in den beiden Parks geeinigt.

Im Hessenpark gab es bis zum Jahr 2018 ähnliche Missstände. Dort hat die Stadt im Frühjahr 2018 ein Alkoholverbot verordnet, was bis heute zu einer deutlichen Entspannung der Situation geführt und den Park wieder zur Erholungsoase gemacht hat. Die damals im Hessenpark erlassene Verordnung dient deshalb als Vorlage für das zu erlassende Alkoholverbot im Schillerpark und im Volksgarten. Demnach wird in den Parkarealen der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen untersagt. Darüber hinaus wird das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke verboten. Nicht betroffen wären behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe und Gastgärten während der Betriebszeiten sowie behördlich erlaubte Veranstaltungen. Die Kontrolle des Alkoholverbotes wird der Linzer Ordnungsdienst durchführen. Sollten Belehrungen nicht ausreichen, drohen Geldstrafen bis zu 218 Euro.

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