„Autofreier Hauptplatz“: Absage verfassungswidrig
Quelle: www.krone.at
Große Aufregung herrschte im vergangenen Juli über eine einwöchige Versammlung für einen autofreien Hauptplatz in Linz. Am dritten Tag wurde die Demonstration untersagt. Der Initiator zog bis vor den Verfassungsgerichtshof und bekam dort Recht. Er wurde in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.
Große Aufregung herrschte im vergangenen Juli über eine einwöchige Versammlung für einen autofreien Hauptplatz in Linz. Am dritten Tag wurde die Demonstration untersagt. Der Initiator zog bis vor den Verfassungsgerichtshof und bekam dort Recht. Er wurde in seinem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.