Brandunfall in Linzer Wohnung
Quelle: www.polizei.gv.at
Stadt Linz. Schwere Verbrennungen erlitt eine 61-jährige Linzerin am Abend des 27. Juli 2021. Während ihr Ehegatte bereits im Schlafzimmer schlief, hatte sie noch auf der Wohnzimmercouch Platz genommen. Aus noch ungeklärter Ursache entzündete sich eine Zigarette auf ihrer Kleidung, die dadurch in Brand geriet. Aufgrund eines körperlichen Gebrechens dürfte die Frau das Feuer zunächst nicht bemerkt haben. Nachdem ihre Kleidung bereits stark in Flammen war, bemerkte sie dies und riss sich ihr Nachthemd vom Leib. Sie schaffte es noch ins Badezimmer, wo sie zusammenbrach. Ihr Mann, der sich gerade von einer kürzlich erfolgten Operation erholt, wurde durch das Wimmern der Frau wach und fand sie kurz vor Mitternacht im Badezimmer liegend. Er setzte die Rettungskette in Gang. Die Frau wurde mit schweren Verbrennungen ins Akh Wien geflogen. Den Rettungssanitätern teilte sie mit, dass sie einen Krampfanfall erlitten habe und sich anschließend an nichts mehr erinnern könne. Danach war sie nicht mehr ansprechbar, weshalb sie von der Polizei noch nicht zum genauen Sachverhalt befragt werde konnte.
Stadt Linz. Schwere Verbrennungen erlitt eine 61-jährige Linzerin am Abend des 27. Juli 2021. Während ihr Ehegatte bereits im Schlafzimmer schlief, hatte sie noch auf der Wohnzimmercouch Platz genommen. Aus noch ungeklärter Ursache entzündete sich eine Zigarette auf ihrer Kleidung, die dadurch in Brand geriet. Aufgrund eines körperlichen Gebrechens dürfte die Frau das Feuer zunächst nicht bemerkt haben. Nachdem ihre Kleidung bereits stark in Flammen war, bemerkte sie dies und riss sich ihr Nachthemd vom Leib. Sie schaffte es noch ins Badezimmer, wo sie zusammenbrach. Ihr Mann, der sich gerade von einer kürzlich erfolgten Operation erholt, wurde durch das Wimmern der Frau wach und fand sie kurz vor Mitternacht im Badezimmer liegend. Er setzte die Rettungskette in Gang. Die Frau wurde mit schweren Verbrennungen ins Akh Wien geflogen. Den Rettungssanitätern teilte sie mit, dass sie einen Krampfanfall erlitten habe und sich anschließend an nichts mehr erinnern könne. Danach war sie nicht mehr ansprechbar, weshalb sie von der Polizei noch nicht zum genauen Sachverhalt befragt werde konnte.