Pkw in Tiefgarage brannte – Zeugenhinweise erbeten
Quelle: www.polizei.gv.at
AllgemeinesStadt LinzIn einer Tiefgarage in Linz stand am 31. August 2021 kurz vor 18 Uhr ein Pkw in Vollbrand. Nachdem der Brand von der Berufsfeuerwehr gelöscht wurde konnte nach der Belüftung der Tiefgarage, da diese stark verraucht war, eine Erstbegutachtung durchgeführt werden. Die hintere Fensterscheibe des Pkw war eingeschlagen. Nachdem eine Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden konnte wurde am 1. September 2021 vom Landeskriminalamt OÖ im Beisein eines Brandsachverständigen der Pkw untersucht. Dabei konnte erhoben werden, dass eine technische Ursache für die Brandentwicklung ausgeschlossen werden kann. Der Brandherd befand sich auf der fahrerseitigen Rücksitzbank und wurde durch Einbringen einer externen Zündquelle verursacht. Ein Übergreifen auf andere Fahrzeuge sowie auf das Gebäude war allerdings, insbesondere aufgrund der angebrachten und ausgelösten Sprinkleranlage, nicht zu befürchten. Das Landeskriminalamt OÖ bitte um Zeugenhinweise unter 059133/453206.
AllgemeinesStadt LinzIn einer Tiefgarage in Linz stand am 31. August 2021 kurz vor 18 Uhr ein Pkw in Vollbrand. Nachdem der Brand von der Berufsfeuerwehr gelöscht wurde konnte nach der Belüftung der Tiefgarage, da diese stark verraucht war, eine Erstbegutachtung durchgeführt werden. Die hintere Fensterscheibe des Pkw war eingeschlagen. Nachdem eine Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden konnte wurde am 1. September 2021 vom Landeskriminalamt OÖ im Beisein eines Brandsachverständigen der Pkw untersucht. Dabei konnte erhoben werden, dass eine technische Ursache für die Brandentwicklung ausgeschlossen werden kann. Der Brandherd befand sich auf der fahrerseitigen Rücksitzbank und wurde durch Einbringen einer externen Zündquelle verursacht. Ein Übergreifen auf andere Fahrzeuge sowie auf das Gebäude war allerdings, insbesondere aufgrund der angebrachten und ausgelösten Sprinkleranlage, nicht zu befürchten. Das Landeskriminalamt OÖ bitte um Zeugenhinweise unter 059133/453206.