Testverweigerer dürfen gekündigt werden
Quelle: www.lt1.at
Kündigung von Testverweigerer ist rechtmäßig. Ein Alten und Pflegeheim in Oberösterreich hat im November des Vorjahres einen Pfleger gekündigt, weil er es abgelehnt hat sich einmal wöchentlich testen zu lassen. Der Mann ist daraufhin rechtlich gegen die Kündigung vorgegangen und hat sich auf den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten gestützt. Sowohl das Erstgericht als auch das Oberlandesgericht haben allerdings dem Pflegeheim recht gegeben. Diese Urteile hat jetzt auch der Obersten Gerichtshof bestätigt. Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch im Bildungsbereich. 25 Lehrer österreichweit, die Masken und Tests verweigern haben gegen ihre Kündigung geklagt.
Kündigung von Testverweigerer ist rechtmäßig. Ein Alten und Pflegeheim in Oberösterreich hat im November des Vorjahres einen Pfleger gekündigt, weil er es abgelehnt hat sich einmal wöchentlich testen zu lassen. Der Mann ist daraufhin rechtlich gegen die Kündigung vorgegangen und hat sich auf den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten gestützt. Sowohl das Erstgericht als auch das Oberlandesgericht haben allerdings dem Pflegeheim recht gegeben. Diese Urteile hat jetzt auch der Obersten Gerichtshof bestätigt. Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch im Bildungsbereich. 25 Lehrer österreichweit, die Masken und Tests verweigern haben gegen ihre Kündigung geklagt.