Am 24. November wird es für Welfenprinzen vor Gericht ernst

Quelle: volksblatt.at
Fast auf den Tag genau sechs Monate nach seiner Verurteilung am Landesgericht Wels zu zehn Monaten bedingter Haft entscheidet sich am Oberlandesgericht Linz, ob der Schuldspruch gegen Ernst August von Hannover rechtskräftig wird. Der 67-Jährige, der sich vor Gericht nicht schuldig bekannte, hatte nach seiner Verurteilung am Landesgericht Wels im März Berufung angemeldet und sich gleichzeitig wegen der fünf erteilten Weisungen beschwert. Der Welfenprinz wurde nicht rechtskräftig verurteilt, weil er sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und dann in Grünau beziehungsweise in Scharnstein unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht…