Ganz offen: Die Regierung wirkt hilflos!


Regierung wirkt in Pressekonferenz hilflos. Lockdown ab Montag 0:00 Uhr!

Um es mit den einleitenden Standardworten des Kanzlers zu sagen: GANZ OFFEN. Das war hilflos!

Die Regierungspressekonferenz zur Coronakrise zeigte einmal mehr ein erschreckendes Bild.

Der Kanzler sprach mehrfach vom Wunsch die Impfquote zu erhöhen und rechtfertigte damit die anstehenden Verschärfungen. Defacto gibt es nun einen enormen Impfdruck. Eine Impfpflicht soll es nur für Gesundheitsberufe geben. Es gibt ja schließlich laut Kanzler auch keine Wahlpflicht.

Besonders kurios und fast schon bedenklich: Der Kanzler verglich mehrfach die Fallzahlen unter Ungeimpften, die jedoch einer Testpflicht wegen der Regelungen zum Arbeits-3G unterliegen, und jenen Zahlen der Geimpften, die aber keine Coronatests mehr machen müssen und dies auch nur in einer sehr geringen Zahl tun!

Der Gesundheitsminister verwies permanent auf Experten und deren Ratschläge. Er kam jedoch bei allen Rückfragen von Journalisten ins Stottern, zumal die öffentlich aufgetretenen Experten allesamt ganz andere Maßnahmen als die nun verkündeten einforderten. Selbst der Bundespräsident rüffelte gestern bereits öffentlich die Regierung.

Der Innenminister kündigte scharfe Kontrollen an, nicht aber ohne die schwere Durchführbarkeit eben jener auch gleich noch anzusprechen. Kontrolliert wird aber immer nur im öffentlichen Raum.

Weiterhin unklar sind wichtige Details: etwa wer im Handel die 2G-Regel wie, wann und auf welcher Basis genau zu kontrollieren hat. Auch unklar sind mögliche Entschädigungen für Wirtschaftstreibende. Immerhin wird etwa in Oberösterreich wieder ganzen Branchen eine Schließung verordnet.

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Lockdown Details:

Ganztägige Ausgangsbeschränkungen für alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, die über keinen 2G-Nachweis verfügen, also weder geimpft noch genesen sind.

Ausnahmen für Ungeimpfte zum Verlassen der Wohnung:

  • Abwendung von Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse
  • berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen

Für Gastgewerbe, Sportstätten und normalen Handel gilt weiterhin die 2G-Regel!

Zum Betreten des Arbeitsortes ist ein 3G-Nachweis nötig.

Obwohl es derzeit in vielen Bezirken zu Problemen mit den Tests kommt, ist ab morgen das Tragen einer FFP2-Maske anstatt der Vorlage des G-Status nicht zulässig!

Die Verordnung wird heute Abend für 10 Tage erlassen. Danach muss erneut der Hauptausschuss im Parlament zustimmen.

Stand jetzt sind also etwa Besorgungen für Krampus und Nikolaus von Ungeimpften via Onlinehandel abzuwickeln!

Die Linzer Corona-Ampel:
www.corona-ampel.at

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