Maximal 20g Salz pro Quadratmeter!


LINZ. Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz regelt Streumittelmenge!

Auch die „Salzstreuung“ auf Flächen für den Fußgängerverkehr sowie für den Fahrzeugverkehr ist in Linz genau geregelt. Es gilt: 1 Eßlöffel pro Qaudratmeter!

Dort wo Flächen für öffentlichen Fußgängerverkehr oder Fahrzeugverkehr (z.B. Fahrbahnen, Radwege) bestimmt sind, und Auftaumittel verwendet werden dürfen, gelten strenge Limits was die Menge des Salzes oder des Feuchtsalzes angeht.

WERBUNG

Feuchtsalz entsteht übrigens durch das Anfeuchten des Streusalzes mit einer Salzlösung (Sole) im Mischungsverhältnis von annähernd 70 % Salz und 30 % Sole.

Die zu verwendende Menge an Auftaumitteln darf für jeden Streueinsatz pro Quadratmeter der zu bestreuenden Fläche 20 g nicht übersteigen (entspricht etwa einem Eßlöffel).

Winterdienst-Verordnung

Folge uns in den sozialen Netzwerken
instagram facebook twitteryoutubeyoutube