Zahlungsaufforderung mit gefälschter E-Mail

Quelle: www.polizei.gv.at
Eine bislang unbekannte Täterin übermittelte am 3. Dezember 2021 mit einer E-Mail- Adresse, die der des Chefs ähnlich war, eine Mail mit einer Zahlungsaufforderung an die Buchhaltung einer Welser Firma. Die Buchhaltung überwies den niedrigen fünfstelligen Betrag in dem Glauben, dass dieses Geld der Chef, der sich zu dieser Zeit im Urlaub befand, brauchen würde. Erst bei einem Gespräch am 21. Dezember 2021 stellte sich herausstellte, dass der Chef nichts von der Überweisung wusste.