Gericht billligt Einschreiten der Polizei bei Gartenparty

Quelle: ooe.orf.at
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat keine Bedenken gegen ein polizeiliches Einschreiten bei einer – gegen die damals aktuellen Corona-Bestimmungen verstoßenden – Gartenparty mit mehr als 20 Menschen im April 2021 in Linz geäußert. Ein Teilnehmer hatte Beschwerde eingelegt und sprach von behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt.