Städtebauliche Vorgaben für ehemaligen Salzstadl erarbeitet


Stadtrat Dietmar Prammer: „Von Projektanten wünsche ich mir Kreativität für diesen besonderen Standort, die städtebaulichen Zielsetzungen sollen eine zukunftsweisende Entwicklung sicherstellen.“Seit Bekanntwerden der Verkaufsabsichten wenden sich Interessierte immer wieder an die Stadt, um Informationen über die Bebauungsmöglichkeiten einzuholen. Die innerstädtische Liegenschaft zeichnet sich mit seiner außergewöhnlichen, an der Donau gelegenen Örtlichkeit aus. Als Teil des nordwestlichen Altstadtgefüges, sprich Teil der „alten Stadtmauer“, bildet es einen bedeutsamen Standort und einen wesentlichen Punkt im Stadtbild.

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Zur Gewährleistung einer qualitativen Nutzung wurde vom zuständigen Planungsreferenten Stadtrat Dietmar Prammer der Auftrag erteilt, Perspektiven und Vorgaben für die städtebauliche Entwicklung des Areals zu formulieren.

„Die städtebaulichen Vorgaben sollen den Projektanten als Orientierung dienen. Ich freue mich über Ideen zur Salzstadl-Neugestaltung, ein hochwertiger Mehrwert für die Stadt Linz ist mir hier besonders wichtig“, betont Stadtrat Dietmar Prammer.

In diesen Vorgaben wurden wichtige Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung des Standortes erarbeitet. Höhe, Verkehr sowie Ortsbild spielen hier eine große Rolle. Demnach soll sich die künftige Höhenentwicklung an der bestehenden Bebauung entlang der Oberen Donaulände sowie dem erhöhten Schlossmuseum orientieren. Eine neue Struktur darf den benachbarten First des Salzamtes nicht überragen.

Die prominente Lage bietet die Möglichkeit von Synergien mit dem Altstadtgefüge, dem Linzer Schlossmuseum sowie den nahen Ländeflächen der Schifffahrt. Die Anbindung zum Treppelweg entlang der Donau sowie der Stiegenaufgang (Aufgang zur Schweizerhausgasse) zur Aussichtsplattform sind im Zuge einer Neuplanung mitzudenken. Für eine künftige Planung ist auch die Anbindung an das bestehende Wegesystem, Radverkehr, Bummelzug und die Verkehrsertüchtigung zu berücksichtigen. Sollten KFZ-Stellplätze angedacht werden, darf maximal die nötige Anzahl für die Nutzung auf der Liegenschaft in einer Tiefgarage errichtet werden. Auf künftige Planungen, Stadtziele und deren Auswirkungen ist Rücksicht zu nehmen.

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