Höchstgericht-Urteil: Abzocke beim Stromtanken?
Quelle: www.krone.at
In Linz müssen E-Autobesitzer auch Kurzpark-Gebühren entrichten. Die Landeshauptstadt legt damit das Höchstgericht-Urteil sehr streng aus. Der ElektroMobilitätsClub Österreich möchte eine Ausnahme von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.
In Linz müssen E-Autobesitzer auch Kurzpark-Gebühren entrichten. Die Landeshauptstadt legt damit das Höchstgericht-Urteil sehr streng aus. Der ElektroMobilitätsClub Österreich möchte eine Ausnahme von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.