Teuerung: Hundemarken von 1,45 auf 4 Euro!


Angleichung der Gebühr ab 1. September 2022!

Hunde benötigen amtliche Hundemarken. Laut Schreiben der oberösterreichischen Landesregierung und Beschluss der Bezirkshauptleutekonferenz vom 10. Mai 2022 werden die Hundemarkengebühren oberösterreichweit auf vier Euro erhöht. Diese Gebühr soll von den Bezirkshauptmannschaften landesweit verordnet werden. Begründet wird die Anpassung mit den gestiegenen Beschaffungskosten.

Seitens des Geschäftsbereichs Abgaben und Steuern der Stadt Linz wird die Hundemarkengebühr entsprechend diesen Vorgaben so wie in den anderen oberösterreichischen Gemeinden auf vier Euro angeglichen.

In Linz war dieser Tarif seit dem Jahr 2013 mit € 1,45 bemessen und wurde seither nicht valorisiert. Mit der Gebührenanpassung werden sowohl höhere Beschaffungs- als auch Bearbeitungskosten abgefedert.

Achtung!

Nicht verwechselt werden sollte die Hundemarkengebühr mit der Hundeabgabe, die gleichbleibt und für (Familien)Hunde 54 Euro pro Jahr beträgt.

Für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, beträgt die Hundeabgabe lediglich 10 Euro pro Jahr. Darüber hinaus sind beispielsweise Therapiehunde gänzlich von der Abgabe befreit.

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