Oberster Gerichtshof entscheidet zugunsten der Stadt Linz: Swap 4175 war nicht rechtsgültig
Der Oberste Gerichtshof hat heute die Stadt Linz in ihrer Rechtsposition zum Zustandekommen des Swap 4175 endgültig bestätigt. Demnach ist der Vertrag zu dem Zins-Swap im Februar 2007 definitiv nicht rechtsgültig zustande gekommen. Damit bestätigte der Oberste Gerichtshof sowohl das Zwischenurteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) aus dem April 2021 als auch des Handelsgerichtes Wien aus dem November 2020.
„Für die Linzer Bürgerinnen und Bürger bin ich erleichtert über dieses Urteil. Ich war seit jeher überzeugt, dass die Rechtsposition der Stadt Linz hält und bin froh, dass dieser langwierige Rechtsstreit nun von der höchsten Instanz in unserem Sinne beendet wurde. Mein Dank gilt unserem Anwaltsteam um Dr. Gerhard Rothner, welches uns über die Jahre hinweg begleitet hat“, nimmt Bürgermeister Klaus Luger zum OGH-Urteil Stellung.
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