Drei Bauvorhaben erhalten grünes Licht im Beirat für Stadtgestaltung


Nach der Angelobung seiner neuen Mitglieder bei Bürgermeister Klaus Luger behandelte der Beirat für Stadtgestaltung an seinem ersten Sitzungstag vier Bauvorhaben. Für drei Projekte gab es heute eine positive Beurteilung.

Somit können diese eingereicht werden.

Neu vorgelegt wurde dem Beirat das Projekt Dametzstraße 12 von Architekten Kneidinger. Der derzeit an der Ecke Dametzstraße/Bethlehemstraße befindliche eingeschoßige Geschäftsbau soll einem attraktiven Neubau weichen. Das neben dem Passage Linz und gegenüber dem Stadtmuseum Nordico liegende Gebäude wird zukünftig den Standort mit seiner vorgehängten Fassade und Gaupen auf der Dachebene komplementieren. Besonders die Fassade wurde in der vorgelegten Erscheinungsform vom Gremium sehr positiv beurteilt. In der Nutzung ist ein vorteilhafter Mix für Geschäft, Büro und Wohnen vorgesehen.

Erneut und in überarbeiteter Form vorgelegt wurde dem Gremium das Projekt Herrenstraße 40-42/Stifterstraße 1-3 von Architekten Stögmüller. An der südöstlichen Ecke des Kreuzungspunktes der zwei Straßen ist eine Aufstockung und damit Erweiterung des Gebäudes der Barmherzigen Schwestern geplant. Zusätzlich soll eine Verbindungsbrücke über die Herrenstraße hinweg zwischen den Krankenhausgebäuden der Schwestern geschaffen werden.

Letzter Punkt der Tagesordnung war das neu vorgelegte Projekt in der prominent an der Stadteinfahrt liegenden Ottensheimer Straße 120 von Architekt Madritsch. Hier kommt anstelle des vorherigen Bestandes ein neues Wohnhaus in Mischkonstruktion mit Holzelementen, welches in der Erscheinung behutsam die Aura des Alten Fischerdörfls erhalten will.

Weiters neu diskutiert wurde ein Projekt an der Ecke Strabergerstraße/Freistädter Straße. Der Gestaltungsbeirat unter dem Vorsitz von Herrn Architekten DI Albert Wimmer befand, dass dieser Entwurf dem Beirat erneut vorzulegen sei. Dem Gremium werden insbesondere Großbauvorhaben oder Projekte mit besonderer Bedeutung für das Stadtbild in Linz zugewiesen.

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