Chef griff An­gestellter auf die Brüste: „Stell dich nicht so an!“


Erschüttert zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl von oft dramatischen Fällen sexueller Belästigung in der Arbeits­welt. 86 Prozent der Beratungsfälle zu diesem Thema entfallen auf Frauen.

„Es ist unvorstellbar, was sich manche Kollegen oder Arbeitgeber in diesem Zusammenhang erlauben. Ob körperliche Übergriffe oder obszöne Psycho­spielchen, sexuelle Belästigung hat für viele Frauen schwerwiegende und langanhaltende Folgen. Deswegen sollen die Täter auch bestraft werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden. Dort bekommen sie einfühlsame, kompetente Beratung und Hilfe“, sagt Stangl.

So auch im Fall einer Arbeitnehmerin, der die Arbeiterkammer nach einem Übergriff zu 2.500 Euro Schadenersatzzahlung verholfen hat.

Der Chef grapschte der Frau von hinten auf die Brüste und machte dabei auch noch eine abfällige Be­merkung in Gegenwart anderer Kollegen/-innen. Die betroffene Arbeitnehmerin wehrte sich und sprach den Täter auf die Belästigung an. Der entgegnete nur: „Stell dich nicht so an!“

Zum Glück wandte sich die Betroffene an die AK, denn die konnte für die Geschädigte den Schaden­ersatz erkämpfen.

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