Senat 5: Urteile des Lizenz- und Zulassungsverfahrens für die Saison 2023/24
Lizenz und Zulassung
Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.
ADMIRAL Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell)
ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
Lizenz erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Flyeralarm Admira, Grazer AK 1902, FAC Wien (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SKN St. Pölten.
Zulassung erteilt: FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913 (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC 1894; DSV Leoben (Regionalliga Mitte), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SW Bregenz (Regionalliga West)
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Rapid Wien II, SK Sturm Graz II, LASK Amateure (Regionalliga Mitte)
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost; aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien)
Verfahrenseinleitung
FC Blau Weiß Linz: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen
Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2023/24 16 Bewerbern die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz erteilt.
Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Positiv hervorzuheben ist, dass bereits nach den erstinstanzlichen Entscheidungen sowohl für die höchste als auch für die zweithöchste Spielklasse ausreichend Bewerber zugelassen worden sind. Das zeigt, dass die Klubs auch mit den teilweise umfangreichen Adaptierungen, u.a. durch die Vorgaben der UEFA-Lizenzierung, sehr gewissenhaft gearbeitet haben. All jene Klubs, denen die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz verweigert wurde, haben nun die Möglichkeit, Protest einzulegen und die erforderlichen Nachweise zu bringen.“
Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Die Bestimmungsänderungen haben bewirkt, dass die Qualität der Antragsunterlagen zugenommen hat. Dem Senat 5 wurde dadurch ermöglicht, bereits frühzeitig einen besseren Überblick über die Finanz- und Ertragslage der BL-Klubs zu bekommen. Einzelne Klubs müssen in weiterer Folge Auflagen, wie beispielsweise die Abgabe eines überarbeiteten Budgets im Herbst 2023, erfüllen. Erfreulich ist, dass nun auch Kriterien im Bereich ‚Fußball und soziale Verantwortung‘ etabliert wurden.“
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