Transparenz eher nicht gefragt


LINZ. NEOS-Antrag auf Offenlegung von Inseraten der Stadt Linz mehrstimmig abgelehnt!

Naja, so richtig gewundert, hat man sich über die Abstimmung zum NEOS-Antrag für mehr Transparenz bei Schaltungen von Inseraten der Stadt Linz ja nicht. Der Antrag wurde im Gemeinderat mehrstimmig abgelehnt. Stimmenthaltung: SPÖ, ÖVP, FPÖ!

Blickt man auf die gängige Praxis wie, wo und in welchem Umfang einem aus diversen kleinen Magazinchen ohne bekannte Auflagenzahlen, aus zeitungsähnlichen Postwurfsendungen diverser Parteien und aus sonstigen dubiosen Heftchen Köpfchen von Politikern entgegen lachen, ist die Absage an Transparenz wahrlich kein Wunder.

Die sich hier engagierenden NEOS werden trotz mehrfacher Anläufe aber vermutlich keine großen Erfolge einfahren. Schaut man sich zurückliegende Anfragen an, so sind sie aber oft auch ein wenig zahnlos. Harte Fragen – eben beispielsweise nach belegbaren Auflagenzahlen – finden sich nicht, auch ist man bei Belegen nach der messbaren Wirkung nicht gerade fordernd.

Auch dieser Anlauf für schonenderen Umgang mit Steuergeld bleibt also beim Versuch.

Hinweis: Linz News verzichtet gänzlich auf Werbeschaltungen von politischen Parteien und öffentliche Gelder! Alle Infos gibt’s hier.

N9. Offenlegung von Inseraten der Stadt Linz - Antrag und Resolution

GR Stefan Burgstaller (NEOS) - Berichterstattung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Vorarlberger Landesregierung hat einstimmig beschlossen, Inseratenschaltungen in Parteimedien durch das Land und durch Landesunternehmen künftig zu verbieten. Unternehmen, an denen das Land Vorarlberg beteiligt ist, werden ab nun keine Inserate mehr in Medien schalten, die sich einer politischen Partei zuordnen lassen. Dafür sorgt die Ergänzung des Vorarlberger Corporate Governance Kodex, der die Geschäftsführungen entsprechend bindet. Zeitgleich wurde auch die „Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit“ des Landes Vorarlberg um ein Verbot von Schaltungen in Parteimedien ergänzt. Die Schaltung von Inseraten, bezahlten PR-Beiträgen, Druckkostenbeiträgen o.Ä. in Medien von politischen Parteien, Teilorganisationen oder diesen nahestehenden Organisationen sind künftig nicht mehr erlaubt. Dies gilt in Vorarlberg sowohl für alle direkten als auch für alle indirekten Schaltungen („Beauftragung über Dritte") aller von dieser Richtlinie umfassten Organisationseinheiten. Damit soll, so die Vorarlberger Landesregierung, jeder Verdacht einer Parteienfinanzierung über Umwege im Keim erstickt werden. Mit diesem Schritt wird eine Praxis beendet, die derzeit auch in Linz möglich ist - die intransparente Schaltung von Inseraten der Stadt in parteieigenen bzw. -nahen Medien.

Daher stellen die unterzeichneten Gemeinderäte gemäß §12 Abs. 1 StL 1992 folgenden Antrag

Der Gemeinderat der Stadt Linz beschließe:

"1. Die Stadtregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, damit in Zukunft alle Inserate in Medien, die über die Stadt Linz geschalten werden, in ihrer Vollständigkeit und zur Gänze; dabei soll es weder eine Bagatellgrenze noch eine Einschränkung auf periodische Medien wie im Medienkooperations- und – förderungs-Transparenzgesetz des Bundes geben, transparent auf der Webseite der Stadt Linz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Stadtregierung soll eine entsprechende Richtlinie für Inseratenschaltungen für die gesamte Stadtverwaltung erarbeiten und diese bis zum 21.09.2023 dem Gemeinderat vorlegen. Diese Maßnahme soll ab 2024 in Kraft treten.

2. Resolution an die Unternehmensgruppe der Stadt Linz

Der Geschäftsführer der UGLH wird ersucht, Maßnahmen zu setzen, damit in Zukunft alle Inserate in Medien, die über die UGL geschalten werden, in ihrer Vollständigkeit und zur Gänze - dabei soll es weder eine Bagatellgrenze noch eine Einschränkung auf periodische Medien wie im Medienkooperations- und – förderungs-Transparenzgesetz des Bundes geben - transparent auf der Webseite der Stadt Linz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Maßnahme soll ab 2024 in Kraft treten.“

Die Bedeckung allfälliger Kosten soll durch Budgetumschichtungen erfolgen. Es wird ersucht, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen.

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