OÖVP fordert: Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunderassen soll kommen
Auf Basis heutiger Beratungen fordert die OÖVP, dass schnell und entschlossen eine praxisgerechte Verbesserung des Oö. Hundehaltergesetzes auf den Weg gebracht wird. Ganz oben steht für die OÖVP nach dem tragischen Vorfall in Naarn eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde im öffentlichen Raum. „Die Menschen müssen besser vor Kampfhunden geschützt werden. Ein Maulkorb ist dabei der wirksamste und unmittelbarste Schutz vor tödlichen Bissattacken. Denn Vorschläge wie verpflichtende Schulungen für Hundehalter oder ausgeweitete Anschaffungserfordernissen verhindern allein leider nicht, dass gefährliche Hunderassen zu Waffen ausgebildet werden und Menschen mit Bissen tödlich verletzen. Wir wollen daher jedenfalls die Einführung einer Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde im öffentlichen Raum prüfen und umsetzen“, hält OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger fest.
Durchgängige Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum und strikte Konsequenzen für Verstöße
Vorteil einer entsprechenden Maßnahme ist laut Hiegelsberger zudem, dass diese rasch und unkompliziert über eine Erweiterung des § 6 des Oö. Hundehaltergesetzes eingeführt werden kann. Denn schon jetzt sind Hundehalter entsprechend dem Oö. Hundehaltergesetz verpflichtet, nicht angeleinte Hunde im Ortsgebiet mit einem Maulkorb zu schützen (§ 6 Abs. 1). Für auffällige Hunde besteht sogar eine durchgehende Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsgebiet, mit Ausnahme von eingezäunten Freilaufflächen (§ 6 Abs. 1a). Geht es nach Hiegelsberger, sollen über eine Erweiterung der Rechtsbestimmung Kampfhunde-Rassen künftig im öffentlichen Raum zum Tragen eines Maulkorbes und zum Halten an einer Leine verpflichtet werden. Um Vorfälle auf Spazierwegen außerhalb des Ortsgebiets zu verhindern, soll sich die Regelung generell auf den öffentlichen Raum beziehen. Schließlich soll die Maßnahme mit strikten Konsequenzen für Verstöße verbunden werden, um deren Einhaltung möglichst sicherzustellen.
Regelung für Kampfhunderassen mit hoher Aggressivität und Gefährlichkeit
Für die Bestimmung der von der Leinen- und Maulkorbpflicht umfassten Kampfhunderassen im öffentlichen Raum verweist Hiegelsberger etwa auf die Rassen-Kategorisierung im benachbarten Bayern. Dort werden gesetzlich „Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ nach Rassen definiert und entsprechend eingestuft. In die höchste Gefährlichkeitsstufe fallen laut der bayerischen Gesetzeslage Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa-Inu. In der zweithöchsten Gefährlichkeitsstufe werden seitens der bayerischen Behörden weitere 14 Hunderassen aufgelistet. Bei all diesen Rassen sei „die Eigenschaft als Kampfhund“ auf Basis von Expertengutachten „stets vermutet“, begründen die bayerischen Behörden ihr striktes Vorgehen, wobei dieses auch auf „Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden“ angewendet werde.
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