ACHTUNG: Bereits ein Punsch kann gesetzliche Promillegrenze von 0,5 sprengen!


ARBÖ sieht “Gefährliches Spiel mit Punsch und Autofahren”.

Nicht nur für motorisierte Fahrzeuglenker gilt Vorsicht beim adventlichen Punschen. Auch Führerscheinbesitzern, die alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs sind, drohen Geldstrafen und/oder Führerscheinentzug. Abgesehen von der Gefahr, in die sich die Lenker selbst und andere Verkehrsteilnehmer bringen. Das Credo der ARBÖ-Verkehrsexperten lautet daher: “Punschen oder Lenken, aber nicht beides kombinieren! Schon eine Tasse Punsch kann die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, was bittere Konsequenzen mit sich ziehen kann.” Eine Geldstrafe kann dabei noch als “glimpflich geendet” bezeichnet werden.

Die durchschnittliche Alkoholkonzentration beim Punsch liegt bei etwa 7,6 Volumprozent. Umgerechnet bedeutet das, dass eine 55 kg schwere Frau mit 0,6 Promille im Blut bereits über der gesetzlichen Grenze ist, um sich noch ungestraft hinters Steuer oder Lenkrad zu setzen. Aber Achtung: Der ARBÖ betont, dass es kein “Patentrezept” gibt, wie man sich an die 0,5-Promillegrenze herantrinken kann, denn der Alkoholspiegel im Blut wird von vielen anderen Faktoren wie beispielsweise Körpergewicht, Alter, vorangegangene Nahrungsaufnahme oder Tagesverfassung entscheidend beeinflusst. Außerdem beeinträchtigt Alkohol schon in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit.

Generell liegt die Höchstgrenze für Auto- und Motorradfahrer bei 0,5, für Radfahrer bei 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut. Noch strenger ist die Regelung für Führerscheinneulinge, bei Bus- und Lkw-Fahrern. Hier gelten maximal 0,1 Promille Alkoholgehalt im Blut als Höchstgrenze.

Die Konsequenzen im Detail:

  • Für 0,5 bis weniger als 0,8 Promille zahlt man mindestens 300 Euro (bis 3.700 Euro) und erhält eine Vormerkung.
  • Für 0,8 bis weniger als 1,2 Promille “blecht” man nicht nur 800 Euro (bis 3.700), sondern muss auch schon gleich zum Verkehrscoaching. Ein Monat Führerscheinentzug ist die weitere Folge.
  • Wer sich mit 1,2 bis weniger als 1,6 Promille hinters Steuer setzt muss mit 1.200 Euro Geldstrafe (bis 4.400), vier Monate Führerscheinentzug und Nachschulung für 15 Stunden (kostet mehrere Hundert Euro) rechnen.
  • Wer 1,6 Promille oder darüber “getankt” hat, zahlt 1.600 Euro Strafe (bis 5.900 Euro). Der Führerschein wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen, man bekommt eine Nachschulung für 18 Stunden vorgeschrieben und muss obendrein zum Amtsarzt zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung.

Vorsicht ist laut ARBÖ auch beim Restalkohol geboten! Pro Stunde kann der menschliche Körper etwa 0,1 Promille abbauen, dabei können weder Hausmittelchen oder dubiose “Pillen” den Abbau beschleunigen. Auch einige Stunden Schlaf garantieren kein nüchternes Erwachen um wieder ein fähiger Straßenverkehrsteilnehmer zu sein.

Folge uns in den sozialen Netzwerken
instagram facebook twitteryoutubeyoutube