Stadt zahlt bis zu 67,6 Millionen zum Westring dazu
LINZ. Blick auf die Westring Brücke.
Jetzt fix! Die Stadt Linz übernimmt 5% der Kosten, das sind bis zu 67,6 Millionen Euro brutto!
Im Gemeinderat wurde der Antrag mehrstimmig angenommen (SPÖ, FPÖ, ÖVP) bei Stimmenthaltung NEOS und Gegenstimmen von Die Grünen, MFG, KPÖ, LinzPlus und WANDEL.
⚠️ Das Projekt wurde übrigens komplett ohne Gehweg und auch ohne Radweg gebaut!
@linznews 💥 Blick auf die Westring Brücke ⚠️ Die Stadt Linz übernimmt 5% der Kosten, das sind bis zu 67,6 Millionen Euro brutto! 👉 Im Gemeinderat wurde der Antrag mehrstimmig angenommen (SPÖ, FPÖ, ÖVP) bei Stimmenthaltung NEOS und Gegenstimmen von Die Grünen, MFG, KPÖ, LinzPlus und WANDEL #westring #linz #linznews #blick #view #budget #kosten #politik #verkehr #fyp #foryou ♬ Originalton – Linz News
Hier der Antrag im Wortlaut:
A 26 – Westring Autobahn; Erhöhung des Zuschusses der Stadt Linz Gemäß der Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2011 wird von der ASFINAG das Land OÖ und die Stadt Linz über erhebliche Abweichungen (mindestens 10% der Kosten des Projektes) sowohl in der Planungsphase als auch in der Errichtungsphase unverzüglich, jedenfalls im Rahmen der Steuerungsgruppe informiert. Demgemäß wurde bereits im Sommer 2020 eine Kostenerhöhung von rund 15,1 Prozent bekanntgegeben. Im Gemeinderatsbeschluss vom 21. Jänner 2021 wurde der Erhöhung mehrheitlich zugestimmt. Im Juni 2023 wurde im Rahmen der Steuerungsgruppenbesprechung von der ASFINAG mitgeteilt, dass auf Grund von mehreren Faktoren (drastische Entwicklung des Bauindizes sowie der verlängerten Projektlaufzeit und Anpassung der Risikovorsage) eine Kostensteigerung gegenüber den Schätzkosten aus dem Jahre 2020 von 743 Mio. netto (EURO 892 Mio. inkl. Ust) auf EURO 1,18 Mrd. netto (EURO 1,416 Mrd. inkl. Ust) entsteht. Für die Stadt Linz, welche gemäß des Finanzierungsübereinkommens 5 Prozent der Kosten übernimmt, bedeutet dies, dass dieser Anteil von 36,3 Mio EURO netto (43,6 Mio EURO inkl. Ust) auf 56,3 EURO netto (67,6 Mio EURO) anwächst, was einer Erhöhung von rund 55 Prozent entspricht. Gemäß Mitteilung von der ASFINAG wird bzgl. der angeführten Umsatzsteuer eine Entscheidung vom Bundesfinanzgericht erwartet.
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