Abgabe für Spielautomaten soll auf 250 Euro pro Stück steigen!


Aussendung Büro Stadtregierung | Vizebürgermeisterin Blöchl

Die Lustbarkeitsabgabeordnung der Stadt Linz sieht für Wettterminals eine Abgabe von 170 Euro pro Monat je Apparat vor. Die Abgabe besteht in dieser Höhe seit 2017. Das Landesgesetz (Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015) erlaubt allerdings einen Maximalbetrag von 250 Euro je Apparat.

„Glücksspielautomaten haben ein hohes Suchtpotential mit fatalen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Familien. Daher soll die Abgabe auf Wettterminals in Linz auf das derzeit mögliche Maximum von 250 Euro deutlich erhöht werden. Andere oberösterreichische Städte reizen diese Möglichkeit ebenfalls aus. Vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung seit 2017, der erwartbaren Mehreinnahmen für die Stadt Linz und des Aspekts der Suchtprävention halte ich diese Erhöhung für einen legitimen und in mehrerlei Hinsicht sinnvollen Schritt“, so Vizebürgermeisterin Tina Blöchl.

Derzeit werden im Linzer Stadtgebiet 168 Wettterminals betrieben. Diese Zahl könnte sich bei höheren Abgaben künftig verringern, dennoch erwartet die Magistratsabteilung deutliche Mehreinnahmen für die Stadt.

Der Entwurf für die entsprechende Novellierung der Lustbarkeitsabgabeordnung wird am Dienstag den 12. März im Finanzausschuss behandelt und soll am 21. März dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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