🚫 Verbot der Gesichtsverhüllung wird in Linz ignoriert
LINZ. Immer mehr Beschwerden über Missachtung vom „Burkaverbot“ in der City!
Egal ob für Touristen von der Arabischen Halbinsel oder Menschen, die aus Ländern wie Ägypten, Syrien, Irak oder auch aus nordafrikanischen Staaten nach Österreich gekommen sind, der dort übliche Niqab ist in Österreich nicht erlaubt.
Seit 1. Oktober 2017 gilt in ganz Österreich ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll vor allem zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen und gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten.
Grundsätzlich verboten und strafbar ist:
- das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge
- an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden
- in einer Weise, dass die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.
In letzter Zeit häufen sich allerdings wieder die Beschwerden über komplett verhüllte Personen in Linz. Sogar auf der Landstraße mitten in der City wird das Verbot einfach ignoriert. Das Tragen einer gesichtsverhüllenden Bekleidung ist lediglich eine Verwaltungsübertretung und kann nur durch eine Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Ein Betrag, der augenscheinlich nicht abschreckt.
Heiß diskutiert werden in den sozialen Netzwerken auch immer wieder sogenannte “Burka-Selfies”. Auch der ein oder andere Linzer ist über das touristische Verhalten samt kompletter Verhüllung anscheinend leicht verwundert.
Link:
Rechtsvorschrift für Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
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