🗳️ Europawahl 2024 am 09. Juni!
LINZ. Wahlkarten kann man schon online beantragen.
Auch in der Landeshauptstadt läuft bereits der EU-Wahlkampf fast aller Parteien. Und leider sind auch schon wieder Vandalen unterwegs. Die EU-Wahl wirft also Schatten voraus.
Mit Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament wurde als Wahltag, Sonntag der 09. Juni 2024, festgelegt und als Stichtag, Dienstag, der 26. März 2024, bestimmt.
Bis einschließlich Mittwoch, 05. Juni 2024, kann man eine Wahlkarte mit dem städtischen Wahlkarten-Onlineprogramm direkt auf der Website der Stadt Linz bestellen.
Voraussichtlich ab 17. Mai 2024 bis Freitag, 07. Juni 2024, 12 Uhr kann man dann auch direkt im Neuen Rathaus die Wahlkarten persönlich beantragen und abholen.
Infos
Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wird in allen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 6. bis 9. Juni 2024. In Österreich wird der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.
Für Österreich können bei der Europawahl am 9. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sind) und
kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Um bei der Europawahl gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss eine Bewerberin/ein Bewerber bei der Europawahl aktiv wahlberechtigt sein und darüber hinaus spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h. spätestens am 9. Juni 2024 den 18. Geburtstag feiern). Es darf kein Ausschluss von der Wählbarkeit gegeben sein.
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