Münchner Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht
Quelle: volksblatt.at
Im Verfahren gegen den LASK-Spieler Jerome Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, muss der Ex-Weltmeister nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Über die Revision muss erneut…
Im Verfahren gegen den LASK-Spieler Jerome Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, muss der Ex-Weltmeister nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Über die Revision muss erneut…