VKI: OLG Linz bestätigt Irreführung durch „Spar Frozen Yogurt“
Quelle: www.ots.at
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Österreichische Warenhandels-AG (Spar) geklagt. Grund dafür ist die irreführende Produktaufmachung des von ihr vertriebenen „Spar Frozen Yogurt“. Bereits das Landesgericht (LG) Salzburg hatte das Produkt als irreführend beurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt das Urteil, weil Verbraucher:innen mehr als den vorhandenen 10-prozentigen Joghurtanteil erwarten dürfen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Österreichische Warenhandels-AG (Spar) geklagt. Grund dafür ist die irreführende Produktaufmachung des von ihr vertriebenen „Spar Frozen Yogurt“. Bereits das Landesgericht (LG) Salzburg hatte das Produkt als irreführend beurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt das Urteil, weil Verbraucher:innen mehr als den vorhandenen 10-prozentigen Joghurtanteil erwarten dürfen. Das Urteil ist rechtskräftig.