💥 Der Zoll zog heuer bereits 3.662 illegale Feuerwerkskörper aus dem Verkehr!


Warnung vor illegaler Pyrotechnik: Sicherheit geht auch an Silvester vor, hohe Strafen drohen!

Der Jahreswechsel rückt näher und ein Feuerwerk ist für viele ein fester Bestandteil der Feierlichkeiten. Das Zollamt Österreich warnt jedoch eindringlich vor der Nutzung illegaler Pyrotechnik: Diese stellt nicht nur ein erhebliches Verletzungsrisiko dar, sondern verstößt auch gegen geltendes Recht.

Im Vorjahr wurden in 67 Aufgriffen insgesamt 143 Packungen mit 4.189 Stück an Pyrotechnik sichergestellt. Heuer wurden bis zum 9. Dezember 2024 im Rahmen von Zollkontrollen bereits 33 Aufgriffe illegaler Feuerwerkskörper verzeichnet. Dabei konnten 67 Packungen mit insgesamt 3.662 Feuerwerkskörpern sichergestellt werden. Besonders auffällig war die große Menge an Feuerwerkskörpern ohne jegliche Kennzeichnung – allein 9 Packungen mit 1.530 Stück fielen in diese Kategorie.

Die gefährlichsten Produkte, Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die nur von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden dürfen, machten 33 Packungen mit 233 Stück aus. Die Kategorie F3, ebenfalls für den privaten Gebrauch verboten, war mit 18 Packungen und 1.470 Stück ebenfalls stark vertreten. Zusätzlich wurden 4 Packungen der Kategorie F2 (287 Stück), 3 Packungen der Kategorie P1 (50 Stück) und 92 Stück der Kategorie T1 beschlagnahmt.

Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können auch drastische Konsequenzen haben, wenn niemand zu Schaden kommt: Neben der Beschlagnahmung drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen für Erzeuger oder Händler, die die Bestimmungen über das Inverkehrbringen missachten.

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