🤷 Erfolg durch Anschlusszwang? Mit Jahresende waren schon 90.453 an die Fernwärme gebunden.
Diese Jubelmeldung hat einen bitteren Beigeschmack, denn viele der Kunden hatten vermutlich keine Wahl.
Die fast schon täglich verbreitete vermeintliche “Erfolgsmeldung” städtischer Unternehmen mit einem O-Ton von Bürgermeisterkandidat Dietmar Prammer (SPÖ) drehte sich gestern um die Fernwärme. So wird nun von bereits 90.453 Fernwärme-Haushalten berichtet. Und weiter: “Auch 2024 entschieden sich wieder 2.000 Haushalte für die klimafreundliche, sichere und komfortable Heizform.”
Was allerdings nicht berichtet wurde: viele dieser Haushalte hatten vermutlich keine Wahl. Denn es gibt seit Jahren in weiten Teilen des Stadtgebiets einen Zwang zur Nutzung der Fernwärme. Inzwischen sind sogar mehr als 170.000 Menschen mit Fernwärme versorgt. Mit 1. Jänner 2025 verzeichnet das lokale Melderegister übrigens exakt 214.102 Hauptwohnsitze in Linz.
Diese Kunden, von denen nun oft in Aussendungen gesprochen wird, gibt es natürlich. Die Frage ist aber, ob sie eine Wahl hatten und somit freiwillig zu Kunden wurden.
Denn bereits seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Anschlusspflicht an gemeindeeigene Wärmeversorgungsanlagen am 20.11.2012 hat man sich hier zu fügen.
Konkret lautet die Pflicht wie folgt: “Nach § 9 Abs. 2 Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 sind im gesamten Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Linz entsprechend den Bestimmungen des § 9 Abs. 3-8 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 auch Neubauten von Gebäuden, die Wohn- oder sonstige Aufenthaltsräume enthalten, an eine gemeindeeigene zentrale Wärmeversorgungsanlage anzuschließen. Diese Bereiche sind im Verordnungsplan mit einer grünen Umgrenzungslinie dargestellt. Ausgenommen von dieser Anschlusspflicht sind die im Verordnungsplan mit einer magentafärbigen und blauen Umgrenzungslinie dargestellten Bereiche der voestalpine und des Chemieparks.”
Die Ausnahmebestimmung für gasversorgte Gebiete im Nahbereich des Fernwärmenetzes vom Anschluss an das Netz wurde mit der Neuverordnung der Anschlussverpflichtung im Jahr 2009 bereits aufgehoben. Der Anschluss an das Gasnetz ist bei Fernwärmeanschlussverpflichtung somit nicht möglich.
Eine “Erfolgsgeschichte” ist die Sache also eher, weil es einen verordneten Zwang gibt. Nicht weil der Fernwärmelieferant oder gar der Bürgermeisterkandidat so tolle Dienstleister sind.
“Bis heute zieht Fernwärme in großer Zahl in Neubauten ein” stimmt zwar als Aussage, verschweigt aber den Hintergrund.
Vielen Kunden, die sich auch andere Heizformen vorstellen könnten, sind somit die Hände gebunden. Sie sind zwar ganz sicher als Kunden zu zählen, müssen aber neben der Kosten für die Fernwärme auch alle anderen “Leistungen” mittragen, wie etwa hohe Sponsorsummen an Profifußballklubs.
Infos
Anschlusspflicht an gemeindeeigene Wärmeversorgungsanlagen
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